📚 Hub Books: Онлайн-чтение книгРазная литератураДневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал - Олег Владимирович Русаковский

Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал - Олег Владимирович Русаковский

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ihre vorige Resolution repetirten, declarirend und bezeügend, daß sie nichts in der Hauptsache beginnen könten, ehe die getroffene und mit einem Eyde bekräfftigte Sicherheit befertiget und confirmiret wäre. Die Russ. antworteten, daß sie gnüge vorigen Resolution morgen auff den Tractatsort erscheinen und den Pol. auff alle ihre Praetensiones Red und Antwort geben wolten.

Den 1. Juni kahmen beyderseits Commissarien auff den bestimmten Tractatsort Durowitz zusammen, dergestalt, daß jegliche Seite bey ihren Gezelten, welche gar nahe aneinander gesetzet waren, unter bloßen Himmel sassen. Nach vielen unterschiedenen Controversien ward abgehandelt, daß der Punct der Sicherheit von beyden Seiten confirmiret und in der Confirmation ausdrüklich specificiret würde, daß die auff russischer Seiten über die bewilligte 400 Mann commissarischer Assistentz in dem Quartier Krasna angelangte Leüthe und Gestüke nicht zum Kriege, noch einiger Zwitracht, geschweige der pol. Seite zum Despect und Nachtheil, sondern einig und allein Ihro Czar. Reputation und der Großcommissaren Behutsahmkeit wegen gehalten werden. Desselbigen gleichen solte auch in dem Fall (153r) auff pol. Seite, wo etzliche Völker und Gestüke über der in den Praeliminaribus bewilligten Anzahl in ihrem Quartier zu Zierowitz wären oder künftig anlangen möchten, verstanden werden, beyderseits Commissarien Sicherheit aber in vorigen mit Hand und Eyde bekräfftiget Esse verbleiben und der pol. Consistentz, von dem Tractatsort angehend, auff beyden Seiten zu 6 Meilen nacher Dzierowitz hin, der Russ. aber desselben gleichen nach Krasna hin bestehen solte.

Den 3. Juni bekahmen die russischen Commissarien Zeitung, daß der Generalissimus Knias Jacob Kudeniatowitz Tzerkaskij mit seiner Armee arriviret und sich eine Meile von Prudka auf der Sosche gelagert hätte, fernere Ordre von Moskow erwartend.

Den 6. Juni sind abermahl beyderseits Commissarien auff bestimten Conferentzorte Durowitz zusammenkommen und haben die durch den Hoffrath Nasczokyn von russischer, auch dem Referendario des Großfürstenthumbs Litthuaen Brostowskij und ihren Collegis von pol. Seiten zu Schrinow geschloßene Praeliminaria, insonderheit den Punct der Sicherheit, mit einem neuen Instrumento bekräfftiget. Hernacher legte eine Partey den andern ihre Plenipotentz auff, und, nachdem jedweder selbige (153v) in eigener Sprache abcopiret und wohlgenommen hatte, ward zur Hauptsache schreiten verabschiedet, ob es nun wegen der russischen Plenipotentz etwas Discursen gab, weilen in selbiger Ihro Czar. Maytt. ein weitläuffiger Titul geschrieben war. Dennoch so wäre es nach Überschreibung derer, weilen die russischen dergleichen vorfallenden Begebenheit wegen ein Blanquet von Moskow mit sich genommen hatten, beygeleget. Die russischen Commissarien hatten das erste Wort, bezeugten die gerechte und billige Procedur ihres Czaren und Herrn und der Polen vielfältige Unbilligkeiten und zugefügte Injurien, die Ihro Czar. Maytt. als ein grosser und mächtiger Potentat nicht länger ertragen mögend, zum Kriege und Verübung dessen, so passiret wäre, gezwungen worden, welches dan ein vieles Geld, Leüthe und Ungemach gekostet hätte, deswegen die pol. Commissarien declariren solten, das vor eine Recompence Ihro Czar. Maytt. vor dero Despect und vielfältigen Unkosten und Ungemach ihnen als an diesem Kriege schuldigen, zu erwahrten hätten. Die pol. Commissarien antworteten, wie daß sie gantz keine Ursach zu dem grausahmen Kriege und unchristlichen Blutvergiessen gegeben, sondern allewege sich gnüge den mit treuen Eyde bekräfftigten Pacten regulieret (154r) und also keines Krieges (wie itzo in aller Unschuld ergangen wäre) vermuhtet hätten, welches sie dan mit vielen Documenten darthun und beweisen wolten. Aber sie, die Russen, hätten den ewig währenden Frieden zuwieder Ihro Königlichen Maytt. und der Republique in Polen rebellische Unterthanen, die zaporowische Kosaken, unter ihren Schutz genommen, den Krieg und so unmenschliches Bluttvergiessen (aus lauter Geitz geleitet, nur frembde Länder und Leuthe unter sich zu bringen und zu besetzen) angefangen, die Pacta gebrochen, Land und Leüte verwüstet, und jämmerliche Tragoedien der gantzen ehrbahren Welt zum Abscheu abgerichtet, und viel unschuldiges Blutes, welches sie vor Gott und dessen strengen Gericht zu verantworten hätten, ohne alles Nachdenken vergossen. Dieses alles, auch ihre Unschuld an diesem Kriege, wäre gnugsahm für Gott und der gantzen ehrbahren Welt zu beweisen.

Den 9. Juni bekamen die russischen Commissarien Zeitung, daß der General Chowanskij, welcher seinen March über die Diehne ins Braslawsche, Wilkomiersche und Piltsche Gebüth und so nach Churland und Sameyten hinnehmen wolte, von dem litthauschen Feldherren Patz unter Polotzk außer Felde geschlagen und in die Festung getrieben worden.

(154v) Den 10. Juni war abermahl eine Zusammenkunfft. Die russischen Commissarien dringen gar stark auf die denen Polen gethane Proposition, wie nehmlich Ihro Czar, Maytt. vor dero Schimpf, Schaden und Unkosten zu hoffen hätten, sich erklähren. Die Pol. aber wolten zu keiner Sache schreiten, sondern gaben zu verstehen, daß sie mit der Plenipotentz, die sie bey letzter Conferentz hätten abcopiren lassen, mit nichts content und zufrieden sein könten. 1. Weil Ihro Czar. Maytt. einen ungewöhnlichen und den Pacten contrairen Titul von gantzen Groß-, Klein- und Weißreüssen führeten. 2. Daß in selbigem Titel diese ungewöhnliche Worte: und anderer vielen östlichen, westlichen und nördlichen Herrschafften und Landschafften väter- und vorväterlicher Successor und Erbherr und Beherscher eingeführet wären. 3. Weilen auff dem Siegel das Großfürstenthumb Litthauen, Wollinien und Podolien, auch andere Ihro Königlichen Maytt. Länder ausdrüklich specificiret wären. 4. Daß in dem Siegel anstatt dessen, da vorhin nur zwey Cronen auff des Adlers Köpffen, in der Mitten aber ein Creütz gewesen, anitzo gantze drey Cronen zu sehen, daß also die dritte ungewöhnliche Crone vielleicht zum Praejuditz theils Ihro (155r) Königlichen Maytt. Landschafften eingeführet seyn möchten. 5. Weilen nicht ausdrüklich in der Plenipotentz specificiret wäre, daß sie, die russische Commissarien, einen ewigwährenden Frieden zu schliessen von Ihro Czar. Maytt. beordnet und deputiret wären. Zum 6. würde auch dieser Mangel gespühret, daß nicht expresse in der Plenipotentz specificiret stünde, daß alles, was sie abhandeln, beschließen, schrifftlich ertheilen und mit einem Eyde bekräfftigen würden, von Ihro Czar. Maytt. vor giltig und gutt erkand und angenommen werden solte, sondern nur geschrieben wäre, was sie abhandeln und schliessen würden, solte unwiederruflich seyn. 7. Daß zwey ihrer, der pol. Collegen Nahmen, nehmlich Stefan Ledichowskij und Kozuchowskij, in der Plenipotentz ausgelassen wären. Ehe und bevor nun diese endekte Impedimenta abgeschaffet und die Plenipotentz in richtiger und gebräuchlicher Ordnung gestellet wäre, könten sie zu keiner einigen andern Sache schreiten. Die russischen Commissarien beantworteten anfänglich mit grossem Geschrey, daß ihrem Grossen Herren, Ihro Czar. Maytt., ein billiger und von Gott verliehener Titul in der Plenipotentz gegeben wäre, sie aber, die Pol., (155v) nur zum Verzuge der Sachen und den Frieden nicht treulich meinend, diese Beschwerden ausspintisiret hätten, demnach sie entweder zur Sachen schreiten oder die Commission von ihrer Seiten trennen und gäntzlich absagen möchten, weilen sie keinen Frieden, sondern vielmehr ferner Blutvergiessen anzustifften, Ihro Czar. Maytt. Ehre und Respect violirten und die Titul, so deroselben von Gott und der Fortun durch heroische Tapfferkeit gegeben, entziehen wolten, welches keineswegen zugelassen werden, auch sie es vor Ihro Czar. Maytt. nicht würden verantworten können. Nach langem Streit aber ward von russischer Seite declariret, den pol. Commiss. eine andere Plenipotentz, die ebenfalls auf ihnen lautete, zu zeigen, und selbige den Polen abcopiren zulaßen wolen, in der den ausdrüklich specificiret wäre, daß alles, was sie abhandeln, beschliessen, schrifftlich ertheilen und mit Hand und Eyde bekräfftigen würden, von Ihro Czar. Maytt. vor unwiederruflich gehalten und in Ewigkeit vor gutt und gültig erkand werden solte. Die Titul aber und das Siegel könten keinesweges, bis alles geschlossen und Land und Leüthe getheilet wären, verändert werden, demnach (156r) sie von den beyden Theilen anitzo, weilen die Plenipotentzien zu wechseln unmöglich, nach Auffweisung derselbigen zur Sachen schreiten und erstlich wegen Land und Leüthe richtig machen wolten. Wann aber alles beygeleget und einem jedweden Potentaten sein bestimtes Theil zuerkand wäre, könte auch wegen der Titul gehandelt und also andern Plenipotentzien geschrieben und untereinander gewechselt werden. Die Pol. aber begehrten, daß beyderseits Vorbringen schrifftlich auffgegeben werden möchte, daß auch die russischen Commissarien jeglichen vorgelegten Punct beantworten, auch diese itzige Resolution auff Papier gesetzt ertheilen möchten. Dieses aber wolten dieselben auch nicht bewilligen, vorgebend, daß ihnen

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