Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал - Олег Владимирович Русаковский
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(142r) Den 21. Februarii kahm der mit dem czar. Schreiben an Ihro Königliche Maytt. in Polen abgefertigte Streptzey Kirilo Puschtzin zurük nach Moskow ohne einigen Brieff, weilen er von pol. und tartarischen Partheyen, die bis unter Karatzoff, 30 Meilen von Moskow, gestreifft hatten, alle des seinigen beraubet, kaum selbst mit dem Leben davon kommen war.
Den 24. Febr. ist der vorige Secretarius Wienclawskij als Abgesandter von Ihro Königlichen Maytt. in Polen zu Moskow arriviret.
Den 25. Febr. hatte er bey Ihro Czar. Maytt. in dem neuen höltzernen Saal öffentliche Audience, und, nachdem er den königlichen Brieff überreicht, auch Ihro Czar. Maytt. mündlich nach Ihro Königlichen Maytt. in Polen Gesundheit gefraget, antwortete er: Da ich von Ihro Königlichen Maytt., meinem allergnädgisten Herren, abgereyset, habe selbigen bey dero Armee, welche von Pol., Litt[auer], Teutschen und andern x[ri]stlichen Nationen, auch Tartarn und Cosaquen auff der russischen Gräntze unter Sewskij versamlet, bey guter Gesundheit, auch glüklichen Progressen und fernern heroischen Intent verlassen. Diese gar zu resolute Worte verdrossen so wohl Ihro Czar. Maytt., die bis dato lauter glükliche Actiones gegen die Polen gespühret und keiner wiederigen Fortun vermuthend war, als auch allen beysitzenden Räthen gar sehr, weilen die Polen bey dieser Nation (142v) nunmehr gar nicht geachtet und gantz gringschätzig worden waren, demnach sie sich nicht einbilden konten, daß die Polen so kek seyn und auff ihre Grentze zu rüken sich unterstehen solten. Doch ward vor diesmahl alles mit Stillschweigen übergangen und ferner gefraget, ob der Abgesandte etwas mündlich beyzubringen gevollmächtiget wäre? Nach Verlesung des königlichen Brieffes, antwortete er, es werde zu vernehmen seyn, was er in Commission habe, und hiemit ward ihm abzutreten gewinket, auch alsobald der Hoffrath Nasczokyn und der Gesandschafften Cantzler, dem Allmar, anbefohlen, mit ihm ferner zu conferiren, umb zu vernehmen, vohin der König in Polen mit seinem Vernehmen zielte. Der König gab in seinem Brieff zu erkennen, daß, obgleich er durch Gottes des Allmächtigen gnädigen Beystand capable gnug wäre, allen ihm angethanen Schimpff und Despect, Verwüstung seiner ihm von Gott anvertrauten Land und Leüthe und Vergiessung so unerhörten unschuldigen Blutes nicht allein zu mainteniren und zu rächen, ja wohl alle verübte Unbilligkeiten dem russischen Reiche mit gleichem zu vergelten. So wolte er dennoch als ein christlicher Potentat alle das jenige, so passiret wäre, Gottes gerechtem Urtheil und Rache hinstellen und die von Ihro Czar. Maytt. praesentirte gutte Inclination zum Frieden dergestalt annehmen, daß ohne Schaden und Nachtheil seiner Land und Leüthen, auch ohne einigen Praejuditz Ihro (143r) königlichen Autoritet zu einem billigen, christlichen und schadenfreyen Frieden durch diesen ihren Ablegaten ihre Intention zu declariren, auch Ihro Czar. Maytt. ferneres Absehen zu erkündigen und zu vernehmen bewilliget hätte, welches dero Abgesandter weitläuffiger mündlich erklähren und referiren würde, dem Gehör zu geben und Glauben beyzumessen ersuchten.
Selbigen Dato war der Hoffrath Nasczokyn und der Cantzler Almar mit dem pol. Abgesandten in der Gesandtencantzelley zur Conferentz. Nach erklährten vielen Circumstancien gab der Abgesandte zu erkennen, wie daß er von Ihrer Königlichen Maytt. und der gantzen Republic in Polen gevollmächtigt wäre, dergestalt zu tractiren, daß sich die russischen Commissarien innerhalb 3 Wochen Frist nach Sewsk hinbegeben und völlige Plenipotentz zu einem reputirlichen Frieden mitbringen solten. Nachdem mahl Ihro Königlichen Maytt. und der Republique in Polen deputirte Großcommissarien längst sich bey der Armee eingestellet hätten, von dannen könten sie beyderseits ferner wegen des Termins auch eines bequähmen Ortes zu den Tractaten durch ihren Abgesandten handeln.
Dem engellandschen Ambassadeur hatte sein Pristaff angedeütet, wie daß der König und die (143v) Republique in Polen diesen ihren Abgesandten einen Frieden umb Gottes Willen zu erbitten abgefertiget hatten, аber der H. Ambassadeur wolte von der Sache nichts wißen, vorgebend, daß er ihm was gewisses vorbringen, mit der gleichen groben Ruhmräthigkeit aber künftige unbelästiget lassen solte.
Den 29. Februarii ward der königliche engländische Ambassadeur abermahl zur Conferentz gefordert. Erstlich wurde selbigen exprobriret, daß er in seiner eingegebenen lateinischen Schrifft Ihro Czar. Maytt. keinen gebührlichen Titul (da er anstatt Serenissimo et Potentissimo nur Illustrissimo et Exellentissimo geschrieben) gegeben hätte, hernach nochmahlen ersuchet, die Proposition, so er vorzubringen hätte, zu entdeken. Der Ambassadeur aber gab zur Antwort, daß er Ihro Czar. Maytt. einen gar gebräuchlichen Titul gegeben, im Fall ihnen aber selbiger nicht gefallen möchte, so solten sie wißen, daß er von seinem Könige und Herren befehliget wäre, Ihro Czar. Maytt. mit dergleichen Ehrerbietigkeit und Respect zu begegnen, als ihm, seinem Könige und Herren, selbste, demzufolge er auch dergestalt, wie es ihnen beliebte, inskünfftige den Titul zu schreiben sich nicht we[i]gern wolte, sie solten nur desselben gleichen von ihrer Seiten eine gute Intention gegen Ihro Königliche Maj. (144r) und der Cron Engelland bliken laßen und die von alters her freye Commercie gnüge der alten Privilegien erneuren und bestätigen, in welchem Punct er anitzo ihrer in letzter Conferentz gegebener Zusage, auch (da sie nehmlich seine Praetension Ihro Czar. Maytt. zu unterlegen und ihm auskünfftige Antwort zu ertheilen versprochen hätten) Ihro Czar. Maytt. Resolution zu vernehmen erschienen wäre, sonsten deüchte ihm unnöthig zu seyn, ferner in Conferentz zu kommen. Die Russen declarirten, daß Ihro Czar. Maytt. gantz keine Fuge noch Ursache hätte, ein so ansehnlich Regale der zollfreyen Commercie umbsonst wegzugeben, nachdem mahl auch bey letzter Ambassade, die von Ihro Czar. Maytt. in Engelland expedirt gewesen, die engelländische Kauffleüthe vermittelst einer Summa Geldes Ihro Czar. Maytt. zu jetzigem Kriege Vorschluß zu thun sich geweigert, auch Ihro Königliche Maytt. selbst zur Werbung der versprochenen 3.000 Mann in Engelland nichts vorgestreket hätten. Hierauff antwortete der Ambassadeur: Es wäre zwar Ihro Czar. Maytt. Residenten Hebdon von Ihro Königlichen Maytt. consentiret, in Engelland 3.000 Mann zu werben, aber nicht aus ihren, sondern Ihro Czar. Maytt. Mitteln. Den engelländischen Kauffleüthen aber, welche im verwichenen Kriege aller ihrer Mittel entblösset, wäre unmüglich, so eine grosse Summa Geldes, alß von Ihro Czar. Maytt. (144v) Großgesandten gefordert worden, auffzubringen. Zudem so wäre ja keiner gehalten, selbiges, was ihm von Gott und Rechts wegen zu kähme, mit Geld zu erkauffen. Selbigen dato hat auch der Hoffrath Naszokyn und Cantzler Almas mit dem pol. Abgesandten gehandelt und beschlossen, daß sich Ihro Czar. Maytt. Großcommissarien, der nechste Bojar und Stadthalter zu Astracan Knias Nikita Ivanowitz Odojewskij nebst seinen Collegis den 25. Martii in Sewerskij Novogrodek einstellen und von dar mit den Pol. wegen ihrer Zusammenkunfft handeln solten.
Den 2. Martii ward dem gantzen Reiche insgesamt zum Auffbruch fertig zu seyn angekündiget.
Den 3. Martii ward der mit den Pol. geschlossene vorige Tractat verändert und abgehandelt, daß die russischen Großcommissarien den 30. Martii zu Sewsk sich einstellen solten.
Den 4. dito ward dieses abermahl verändert und beschlossen, daß den 10. Aprilis in Sewerskij Nowgrodek sich einzufinden.
Den 5. dito, nachdem auch dieses denen Russen nicht gefallen wolte, ward beschlossen, daß die russischen Commissarien den 10. Aprilis in Bransk sich einzustellen solten gehalten seyn, und von dannen solten sie wegen des Termins und der Stelle ihrer Zusammenkunfft handeln. Dieser Schluß ward schrifftlich verfaßet von den pol. Abgesandten, auch einen Diak, Jefim Juriew genand, beschworen.
(145r) Den 8. Martii ward aus dem Mittel der Großcommissarien einer, nehmlich der Hoffrath Nasczokyn, nebst einem Diak, Feodor Michaylow, nach Bransk abgeordnet, umb von dannen mit den Pol. wegen des Termins und des Orts zu den Tractaten, ehe die andern ankommen, richtig zu machen.
Selbigen dato kahm von der Gräntze Zeitung (die vor gar gewiß gehalten ward), daß der König in Polen todt und demnach seine Armeen sich getrennet und jedweder, wo es ihm am nechsten deüchte, auff die Flucht sich begeben hätte, ward also den russischen Generalen Ordre gegeben, den flüchtigen Feind aufs beste müglich zu verfolgen, die vorgenommene Reyse aber nach der bestimten Commission ward aufgeschoben.
Den 23. Martii, nachdem gar gewisse Zeitung einkommen,
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