📚 Hub Books: Онлайн-чтение книгРазная литератураДневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал - Олег Владимирович Русаковский

Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал - Олег Владимирович Русаковский

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hatten, machte dieser Nation Antinomia wegen der Religion des neu erwehlten Königes, auch der Person, welche ihn krönen solte, große Differentien. Die unsrigen warten, daß Ihro Czar. Maytt. bey ihrer griechischen Religion verbleiben und von einem Bischoffe selbiger Confession gekröhnet werden solten. Die Herren Polen aber declarierten, daß ein König in Polen keiner ander, den der römisch-catholischen Religion zugethan seyn und gemäß ihrem uralten Recht von einem catholischen Bischoffe, insonder(39r)heit aber von dem Primas des Reichs, nehmlich dem Ertzbischoff von Gnesen, gekrönet werden müste. Endlich, weilen gantz keine Mittel, diesen Punct beyzulegen, erfunden wurden, muste er bis beider Potentaten Gutdünken und fernerer Resolution auffgeschoben bleiben. Die beyde letzte Puncta, die Gefangenen und Resitution der occupierten Oerter belangend, vorbehielten beyde Theile bis dem 20. October, da sie ferner zusammenzukommen bestimten.

Den 20. October stelten sich beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores ein im vorigen Conferentzorte in Chotkiewitz Hofe. Der erste Punct wegen der Gefangenen ward nach vielen wiederlichen Controversien endlich dergestalt geschloßen, daß alle Gefangene ohne einigen Praetext ausgeantwortet und befreyet werden solten, ohne die, welche selbst guttwillig der einen oder der andern Seiten dienen wolten. Mit der andern Proposition wolte keiner heraus. Der eine fragte, was zu geben, der andere was zu behalten wäre. Die Herren Mediatores, wie sie den allwege bey diesen Conferentzen gethan hatten, saßen gar stille, wahrteten nur, was die Conclusion bringen würde. Die Herren Pol., (39v) so durch vorige Schrifft, welche ihnen den 10. hujus von den unsrigen gegeben war, gar große Einbildung gemacht hatten, maßen sie bey Confirmirung ihrer Freyheiten und Rechten nicht unbillig auch die Restitution aller occupierten Oerte vermutheten, weilen ihre Rechte ausdruklich vorbehalten, daß ein neuerwehlter König des Reiches Gräntzen zu erweitern und nicht zu vergringern bey Eydes Pflicht gehalten seyn soll, demnach sie sich keinesweges einbilden konten, daß die Herren Moskowiter selbige Schrifft zuwieder von den eingenommenen Plätzen in Litthauen, Klein- und Weißreüßen bey dieser Wahl etwas zu vorenthalten resolviret seyn möchten. Die unsrigen aber, die Sache auff eine andere Meynung deutend, wolten die occupierte Oerter ihrem moskowitischen Reiche submittiren und anverbunden haben, vorgebend, daß beyde Reiche durch diese Wahl stark conjungiret und vereiniget seyn würden, daß auch gleich viel wäre, selbige Oerter diesem oder dem andern Reiche einverleibet blieben, und also stürtzte diese contraire Meinung alles übern Hauffen, was vorhin überleget und abgehandelt war. Die Parten wurden (40r) uneinig und rükten sehr exacerbiert voneinander. Die Herren Mediatores aber (denen diese Diaphora vielleicht nicht übel gefiel) stelten sich auch recht malcontent und exprobrirten beyden Parten die unnnöthige Verwerffung ihrer vorigen guten Meinung, daß sie nicht absolute ohne die Election vom ewigen Frieden tractieret und gehandelt hätten, contestirend, daß dieses unnöthige Werk, ein Zwang zum ferneren großen Bluttvergiessen und einen schreklichen Krieg wäre, dann unmöglich, daß die polnische große Libertet und Freyheit mit der moskowitischen Servitut und Sklawerey concordiren und übereinstimmen könte, wäre dennoch zu wünschen, daß dies friedenstörenden und von bösen friedenstörenden Leüten eingeworffene Werk an die Seit gesetzet und nochmahlen vorige gute Intention reassumiret werden möchte. Aber diese Persuasion wolte den unserigen gantz nicht gefallen, weswegen dan beyde Theile in Uneinigkeit voneinander schieden mit großen Protestiren und Reprotestieren.

(40v) Den 21. October gingen die unsrigen, welche Ihren Herren Ihro Czar. Maytt. durch ihren Brieff mit einer gewißen Election versichert hatten, zu Rath, considerirten den gefährlichen Ausgang von derer Seiten, weilen bey dieser Nation mit der Herrschafft nicht zu schertzen ist, wurden demnach eins, diese Sache mit den Herren Mediatoren ferner zu überlegen, damit aber von ihnen sanum Consilium möchte ertheilet, die gute Anleitung, was ferner anzugreifen, gegeben werden, wurde einem jeglichen zu 2 Zimmer Zobeln, das eine à 100 Ducaten, verehret.

Den 22. October waren die Herren Mediatores bey den unsrigen und bestimmten, einen von den ihrigen an die Herren Pol. abzusenden, versuchend, daß sie unverrichter Sachen zu scheiden sich nicht eüßern möchten, vielmehr nachdenken, was vor Periclitet daraus erwachsen könte, wann diese Commission (auff der viel umliegende Potentaten, derer Effect erwartend, die Augen gewendet) ohne Frucht zergehen und disrumpiret würde. Die Herren Polen, nach derer Pfeiffe anitzo getantzet (41r) ward, resolvierten sich demnach, morgendes Tages am gewöhnlichen Conferentzort zu erscheinen und entweder zu concludiren oder Abschied zu nehmen und freywillig, als sie anhero kommen wären, ihres Weges zu reysen.

Den 23. October erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Kayserliche als Mediatores am vorigen Conferentzorte beyeinander. Die Herren Pol. beklagten die Zeit, auch ihre Mühe und Arbeit, die sie umbsonst angewendet zu haben affirmiret, weilen alle gute und über ihr Vermögen angewendete Mittel nichts gelten wolten, dennoch sie nunmehr die Sache Gott befehlen, der würde ihnen, wie er sie itzo ihrer Sünde wegen züchtiget, auch wieder Recht schaffen und nicht zulaßen, daß sie gäntzlich zu schanden wurden, weilen sie nichts nachgelassen hätten, was nur zu thun möglich gewesen. Sie hatten sich alle, insonderheit aber die Cron Polen, welche noch gantz nicht von den Moskovitern occupiret und beherschet wäre, ihm gutt(41v)willig unterthänig machen wolen, dadurch ihr Reich unzertheilet zu behalten und ihren Brüdern, den Litthauern, auffzuhalten. Nun aber, da dieses nicht geachtet und ihnen auch das übrige zu entwenden angestellet würde, beklagten sie nichts mehr als die Zeit, so gar liedlich verbracht, und ihre gute Geneigtheit, welche sie nur ihrer Nation zum Spott angewendet hätten. Die Herren unsrigen klagten auch über der Polen Halßstrarrigkeit, die sich zu keiner Sachen bequähmen wolten und annoch nach der alten Manier hoch daher trabeten. Doch wolte nach vielem Protestieren und Klagen keiner der erste seyn, Abschied zu nehmen, bis endlich durch Unterhandlung der Herren Mediatoren, so abermahl beyde Theile zur Sachen wanten und den strittigen Puncta vornahmen. Weilen aber sich nichts mehres nach beyder Theile Instruction wolte thun laßen, muste selbige auf beyder Potentaten fernerer Declaration suspendiret verbleiben, und deßen ward beschloßen, vor diesmahl (42r) in guter Freundschafft voneinander zu scheiden und das Armistitium zu prolongiren mit gewißen Conditionen, welche gegen Morgen schrifftlich zu verfertigen und nebst der Herren Mediatores Ratification von beyderseits Herren Commissarien zu unterschreiben und untereinander zu wechseln verabschiedet ward, derer Inhalt wie dieser, daß durch die Gnade Gottes und Ihro Röm. Kayserlichen Maytt. Herren Großgesandten als Mediatores auch beyderseits Herren Commissarien Fleiß und Dexteritet nebst der Election, daß Ihro Czar. Maytt. in Moskow itzt regierenden Könige in Polen Johanni Casimiro in der Regierung succediren solte, die Friedenstractaten zwischen Moskow und Polen auf etzliche wenige Puncta nach beschloßen wären. Weilen aber diese unabgehandelte Puncta auf fernere Declaration und Consens der beyden Potentaten beruheten und verschoben worden, alß hätten beyderseits Herren Commissarien verabschiedet und beschlossen, daß Ihro Königliche Maytt. und die Republic in Polen im künfftigen 1657 Jahre (42v) im Monat Januario oder Februario, weilen Ständen der Cron Polen und des Großfürstenthumbs Litthauen einen Reichstag oder Convocationem Electionis ansetzten, Ihro Czar. Maytt. in Moskow aber solten auf selbigen Reichstag, nachdem er ihnen von Ihro Königlichen Maytt. in Polen durch dero Courier angekündiget worden, dero große und gevollmächtigte Gesandten mit völliger und sattsahmer Vollmacht über selbigen und abgehandelten Puncten zusenden gehalten seyn, welche Großgesandten daselbst mit den Ständen des polnischen Reiches im Nahmen und von wegen Ihro Czar. Maytt. als eines neuerwehlten Königs die Pacta Conventa zu schreiben, auch selbige mit Ihro Czar. Maytt. Diploma und ihrer Eide zu bekräfftigen verpflichtet seyn solten. Unterdeßen ward von beyden Seiten ein Generalarmistitium declariret und beschloßen, welches beyde Potentaten und dero Generalsgouverneur, Soldatesque und alle Eingesessene, auch von Ihro Czar. Maytt. Seiten die zaporowischen (43r) Cosaquen fest und invioliret zu halten, auch alle die annoch bloquierte polnische Festungen, insonderheit die Stadt Bichow, zu quitiren krafft dieses Contracts gehalten seyn solten.

Den 24. Octobris

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